Meldepflicht für ausgenutzte Schwachstellen
Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen müssen aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle melden: Frühwarnung binnen 24 Stunden, detaillierte Meldung binnen 72 Stunden, Abschlussbericht binnen 14 Tagen ab Verfügbarkeit einer Korrekturmaßnahme (bei Vorfällen: binnen eines Monats). Empfänger sind das zuständige CSIRT und die ENISA.
Für Sie ist das ein Prüfkriterium, keine Pflicht: Ein Anbieter, der ab diesem Tag keinen veröffentlichten Meldeweg hat, hat vermutlich auch keinen Prozess. Unserer steht hier.
Verordnung (EU) 2024/2847, Art. 14
