LIPEGA

Nutzungsbedingungen und SLA

Bedingungen zur Nutzung der LIPEGA App und das Service Level Agreement. Stand: September 2026. Maßgeblich ist das zwischen den Parteien unterzeichnete Dokument.

Teil 1 — Bedingungen zur Nutzung der LIPEGA-App

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die App LIPEGA zur digitalen Auftragsverwaltung seiner Endkundenaufträge rund um den Bereich Flüssiggas zur Verfügung.

(2) Vertragsgegenstand ist die Zurverfügungstellung des Zugangs zur App LIPEGA zur Nutzung, die Einräumung von Speicherplatz in der von dem Anbieter genutzten LIPEGA-Cloud, dazu unter § 3 dieser Nutzungsbedingungen sowie das Erstellen täglicher Backups.

(3) Der Leistungs- und Funktionsumfang der App ergibt sich aus dem von dem Anbieter an den Kunden übermittelten Angebot.

§ 2 Nutzungsüberlassung

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden für die Dauer des Vertrages einen Zugang zur App zur Nutzung zur Verfügung.

(2) Der Anbieter entwickelt die App stetig weiter und wird diese durch laufende Updates und Upgrades verbessern und aktuell halten.

§ 3 Hosting

(1) Die App und die darauf abgelegten Daten werden von dem Anbieter auf Servern der Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen, in einem Rechenzentrum in Nürnberg gehostet und gespeichert. Auch die Datensicherungen verbleiben auf Speicherplatz desselben Anbieters in der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Die Verarbeitung der Daten des Kunden und seiner Endkunden findet ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland statt. Eine Übermittlung in ein Drittland im Sinne des Kapitels V der Datenschutzgrundverordnung findet nicht statt.

(3) Der Anbieter hat mit dem in Absatz 1 genannten Rechenzentrumsbetreiber einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach der Datenschutzgrundverordnung geschlossen. Weitere Unterauftragnehmer setzt der Anbieter für die Erbringung der Leistungen nach diesem Vertrag nicht ein; die zur Bereitstellung der App erforderlichen Dienste betreibt der Anbieter selbst auf den in Absatz 1 genannten Servern.

(4) Der Anbieter wird den Kunden über einen beabsichtigten Wechsel des Rechenzentrumsbetreibers oder über die Hinzuziehung eines weiteren Unterauftragnehmers vorab in Textform unterrichten.

§ 4 Vergütung

(1) Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter die in dem Angebot vereinbarte Vergütung zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen.

(2) Das vereinbarte Entgelt ist monatlich im Voraus fällig.

(3) Gerät der Kunde mit Zahlung des von dem Anbieter monatlich in Rechnung zu stellenden Betrages in Verzug, so kann der Anbieter nach entsprechender Ankündigung von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen.

§ 5 Laufzeit und Kündigung

(1) Die Laufzeit des Vertrages beträgt 12 Monate ab Vertragsschluss. Der Vertrag verlängert sich über die vereinbarte Laufzeit hinaus um jeweils ein Jahr. Der Vertrag ist monatlich kündbar.. Die Kündigung bedarf der Textform oder kann in der Profil-Zugangsverwaltung der App Erfolgen.

(2) Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Zur fristlosen Kündigung ist der Anbieter insbesondere berechtigt, wenn der Kunde drei aufeinander folgende fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die nachfolgenden vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der SaaS-Dienste verletzt. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil in Textform abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.

§ 6 Umfang des eingeräumten Nutzungsrechtes

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die in unter § 1 dieser Nutzungsbedingungen bezeichneten Dienste und Inhalte während der Dauer des Vertrages gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages zu nutzen.

(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, die zur Nutzung überlassenen Inhalte zu vervielfältigen und/ oder Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.

§ 7 Einräumung von Speicherplatz

(1) Der Anbieter überlässt dem Kunden einen Speicherplatz in der in § 3 dieser Nutzungsbedingungen bezeichneten Cloud zur Speicherung seiner Daten. Der Kunde kann auf diesem Server z.Zt. 5 GB Daten ablegen. Der Speicherplatz ist jederzeit skalierbar.

(2) Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über die App abrufbar sind.

(3) Der Anbieter ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck wird der Anbieter tagesaktuelle Backups vornehmen sowie nach dem Stand der Technik Firewalls installieren.

§ 8 Datenhoheit

(1) Der Kunde bleibt Alleinberechtigter an den von ihm in der App bzw. gesammelten Endkundendaten und kann daher jederzeit vom Anbieter die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen.

(2) Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Anbieter dem Kunden unverzüglich sämtliche Daten, die auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz abgelegt sind, herausgeben.

(3) Die Herausgabe der Daten erfolgt nach Wahl des Kunden entweder durch Übergabe von Datenträgern oder durch Übersendung über ein Datennetz.

(4) Dem Anbieter stehen hinsichtlich der Daten des Kunden und des Endkunden weder ein Zurückbehaltungsrecht noch das gesetzliche Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) zu.

§ 9 Support/ SLA

(1) Der Umfang des Supports sowie Fehlerdefinitionen und Entstörfristen sind in dem separat zwischen Anbieter und Kunden abzuschließenden SLA geregelt.

(2) Unabhängig davon erfolgt die Überwachung der Grundfunktionen der App-Dienste durch den Anbieter erfolgt täglich. Die Wartung der SaaS-Dienste ist grundsätzlich von Montag bis Freitag, jeweils 09:00 - 18:00 Uhr gewährleistet. Bei schweren Fehlern, das heißt, wenn die Nutzung der SaaS-Dienste nicht mehr möglich bzw. ernstlich eingeschränkt ist, erfolgt die Wartung binnen 24 Stunden ab Kenntnis oder Information des Anbieters durch den Kunden. Der Anbieter wird den Kunden von den Wartungsarbeiten umgehend verständigen und den technischen Bedingungen entsprechend in der möglichst kürzesten Zeit durchführen.

§ 10 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, einen unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der zur Verfügung gestellten Dienste durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung hinweisen.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen.

(3) Unbeschadet der Verpflichtung des Anbieters zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.

§ 11 Datenschutz und Datenverarbeitung

(1) Im Verhältnis zum Endkunden ist allein der Kunde dafür verantwortlich, dass die über die App gesammelten und hinterlassenen Daten des Endkunden bei dem Kunden gemäß der geltenden Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung verarbeitet werden.

§ 12 Haftungsfreistellung

(1) Der Kunde stellt den Anbieter von etwaigen Ansprüchen frei, die insoweit von dritter Seite gegenüber dem Anbieter wegen Verletzung der in § 10 und § 11 dieser Nutzungsbedingungen genannten Pflichten des Kunden erhoben werden. Der Kunde ersetzt dem Anbieter alle Aufwendungen und jeden Schaden, der dem Anbieter aus einem solchen Anlass entsteht, insbesondere alle Rechtsverfolgungs- und Rechtsverteidigungskosten.

(2) Der Kunde verpflichtet sich sämtliche der vom Endkunden hinterlassenen Daten zu löschen, sofern ein Endkunde dieses verlangt und den Anbieter über ein solches Löschungsbegehren zu informieren. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für ein dies betreffendes Fehlverhalten des Kunden.

§ 13 Mängelhaftung/ Haftung

(1) Der Anbieter gewährleistet die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der App nach den Bestimmungen dieses Vertrages.

(2) Für den Fall, dass Leistungen des Anbieters von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls an dem Anbieter, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.

(3) Der Anbieter ist zur sofortigen Sperre des Zugangs zur App berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Kunde gegen die in § 10 und § 11 dieser Nutzungsbedingungen geregelten Pflichten verstößt. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Anbieter davon in Kenntnis setzen. Der Anbieter hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

(4) Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

(5) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, wenn eine der vertragswesentlichen Pflichten durch den Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. Der Anbieter haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrages bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf.

(6) Der Anbieter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch den Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

(7) Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

(8) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, die Daten in der App ordnungsgemäß zu sichern.

§ 14 Datenschutz

(1) Die Daten des Kunden und der Endkunden werden von dem Anbieter ausschließlich zu den sich aus diesem Vertrag ergebenden Zwecken zur Durchführung dieses Vertrages unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung erhoben, verarbeitet und genutzt.

(2) Der Anbieter und der Kunde werden einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 der Datenschutzgrundverordnung abschließen, welchen der Anbieter dem Kunden bei Vertragsabschluss zur Verfügung stellt. Der jeweils aktuelle Vertragstext ist unter lipega.org/avv/ einsehbar.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Auf den vorliegenden Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(2) Erfüllungsort für Pflichten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters.

(3) Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.

§ 16 Sonstiges

(1) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze dieses Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Vertragsparteien in Textform vereinbart werden.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen tritt das Gesetzesrecht. Sofern solches Gesetzesrecht im jeweiligen Fall nicht zur Verfügung steht (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Parteien in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommt.

(3) Das Angebot auf das in diesem Vertrag Bezug genommen wird, ist Vertragsbestandteil.

Teil 2 — Support / SLA (Service Level Agreement)

Präambel

Die Parteien haben einen gesonderten Vertrag abgeschlossen, welcher die Nutzung einer vom dem Anbieter zur Verfügung gestellten App zum Gegenstand (im Folgenden: Hauptvertrag) hat. Zur Konkretisierung der Leistungen des Hauptvertrages sowie zur Messung und Kontrolle der Qualität der App vereinbaren die Parteien die nachfolgenden Regelungen ("Service Level Agreement").

§ 1 Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Service Level Agreements ist die Definition von Leistungsparametern ("Service Level") zur Messung und Kontrolle der Qualität der nach dem Hauptvertrag zur Nutzung überlassenen App sowie die Festlegung von Maßnahmen bei Nichteinhaltung der vereinbarten Service Level.

(2) Die im Folgenden definierten Leistungen beziehen sich auf die LIPEGA-App.

(3) Das Service Level Agreement deckt dabei die folgenden Teile der App ab:

  • Sicherstellung der Verfügbarkeit der App zur Nutzung
  • Speicherung und Backups von eingepflegten Daten
  • Behebung von Störungen, vgl. § 3 dieses Vertrages

(4) Der Vertragsgegenstand kann aufgrund von technologisch strukturellen notwendigen Änderungen durch den Anbieter angepasst werden. Hierzu gehören Änderungen in der IT-Infrastruktur, Cloud-Wechsel, Server-Verfügbarkeit des Cloud- Anbieters, Wechsel von Cloud-Infrastruktur auf lokale Server-Infrastruktur. Die notwendige Änderung wird dem Kunden vorab zur Freigabe in Textform übersandt.

§ 2 Verfügbarkeit

(1) Der Anbieter gewährleistet eine Verfügbarkeit der im Hauptvertrag vereinbarten Nutzung der App von 99,5% im Jahresmittel.

(2) Die Verfügbarkeitsquote wird wie folgt berechnet: vereinbarte Verfügbarkeitszeit - ungeplante Ausfallzeit = vereinbarte Verfügbarkeitszeit.

(3) Der Zeitraum, in dem der Anbieter dem Kunden die geschuldeten Leistungen anbietet, beträgt 365 Tage im Jahr.

(4) Folgende Zeiten und Ausfälle werden in der Verfügbarkeitsrechnung nicht berücksichtigt:

  • Ausfälle durch Fehler, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen
  • Ausfallzeiten, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, insbesondere Beeinträchtigungen, die auf Ausfällen und/oder Fehlfunktionen von technischen Anlagen und/oder Netzkomponenten außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters beruhen; insbesondere Ausfälle, die durch eingehende IT-Angriffe verursacht wurden.
  • Ausfallzeiten, die durch unsachgemäße Benutzung von Software- oder Hardware seitens des Kunden entstanden sind oder durch eingehende IT-Angriffe entstanden sind, die der Kunde zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde versäumt hat, ein sicheres und nur einmal vergebenes Passwort (mindestens 10 Zeichen lang; beinhaltet Zahlen, eine Kombination aus Groß- und Kleinbuchstaben, Sonderzeichen) zu vergeben, der Kunde das Passwort nicht mindestens einmal im Quartal ändert (die Verwendung eines Passwortgenerators wie bspw. KeePass wird empfohlen) oder der Kunde die App nicht regelmäßig mit den vorgesehen Updates aktualisiert
  • Ausfallzeiten, die durch mit dem Kunden vereinbarte oder unvorhergesehen erforderliche, von dem Anbieter nicht zu vertretende Wartungsarbeiten sind
  • Ausfallzeiten, die durch das Einspielen von dringend notwendigen Security Patches erforderlich sind
  • Ausfallzeiten, die durch nicht dem Anbieter zurechenbare Personen verursacht werden
  • Ausfallzeiten, die außerhalb der in § 3 Abs. 4 dieses Vertrages genannten Servicezeiten liegen
  • Ausfallzeiten, die darauf beruhen, dass der Kunde eine Störung nicht unverzüglich meldet
  • Ausfälle in Folge des ausdrücklichen Wunsches des Kunden, die Störung nicht zu beheben

(4) Vereinbarungsgemäß führt der Anbieter Wartungsarbeiten an Werktagen Montag-Freitag zwischen 09 - 18 Uhr durch.

§ 3 Reaktions- und Beseitigungsfristen

(1) Während der Laufzeit des Hauptvertrages auftretende Störungen der Nutzung der App, Verfügbarkeitseinschränkungen oder Verfügbarkeitsausfälle wird der Anbieter auf der Grundlage der nachfolgenden Regelungen beseitigen.

(2) Auftretende Störungen werden durch den Anbieter nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden in folgende Kategorien unterteilt:

a) Störung der Kategorie 1 (sehr hohe Priorität): Störung, die einen Ausfall der App oder wesentlicher Teile desselben verursacht, sodass eine Nutzung derselben vollständig oder nahezu vollständig ausgeschlossen ist. Die Beeinträchtigung des Betriebsablaufes bei dem Kunden ist derart wesentlich, dass eine sofortige Abhilfe unerlässlich ist.

b) Störung der Kategorie 2 (höhere Priorität): Störung, welche die Nutzung der App derart beeinträchtigt, dass eine sinnvolle Systemnutzung nicht oder nur unter unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist.

c) Störung der Kategorie 3 (normale Priorität): Sonstige Störungen, welche die Nutzung der App nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen.

(3) Die Reaktions- und Beseitigungsfristen des Anbieters ermitteln sich je nach Kategorie der Störung wie folgt:

Kat.ReaktionszeitBearbeitungszeitBeispiele
IBis zu 2 Stundeninnerhalb der Servicezeiten, vgl. § 3 Abs. 4 Totalausfall der App
Kein Datenzugriff
IIBis zu 4 Stundeninnerhalb der Servicezeiten, vgl. § 3 Abs. 4 Teile der App sind nicht verfügbar (bspw. Zugriff auf Endkundendaten)
IIIBis zu 8 Stundeninnerhalb der Servicezeiten, vgl. § 3 Abs. 4 Ein Teil einer Gesamtfunktionalität ist nicht oder nur eingeschränkt verfügbar (bspw. PDF erstellen funktioniert nicht)

(4) Servicezeiten sind Montag bis Freitag von 09 Uhr – 18 Uhr.

(5) Die Reaktions- und die Bearbeitungsfrist beginnt mit Eingang der Meldung des Kunden bei dem Anbieter. Die Meldung ist per Ticketsystem, vgl. § 4 dieses Vertrages an den Anbieter zu übersenden.

(6) Es steht im pflichtgemäßen Ermessen des Anbieters, welches Mittel er für die Beseitigung einer Störung einsetzt. Sollte der Anbieter feststellen, dass er die Störung in der festgelegten Zeitspanne nicht erfolgreich beseitigen kann, so hat er dem Kunden unverzüglich die zusätzlich benötigte Zeit zur Störungsbeseitigung mitzuteilen.

§ 4 Ticketsystem

Fehlermeldungen sind über das Ticketsystem an helpdesk@lipega.org zu melden. Gleiches gilt für Serviceanfragen, Änderungswünsche und Verbesserungsvorschläge.

§ 5 Reports und Monitoring

Der Anbieter wird den Kunden nach einem definierten Störungsfall und Beseitigung über die Einhaltung der Service Level informieren. Das Reporting dient der Überprüfung der Einhaltung der in diesem Service Level Agreement festgelegten Service Level.

§ 6 Optionale IT-Servicedienstleistungen

Der Kunde kann optionale IT-Servicedienstleistungen in dem von in dem Angebot des Anbieters definierten Umfang und Preis buchen.

§ 7 Haftung

(1) Der Anbeter gewährleistet die Nutzung der App nach den Bestimmungen dieses Vertrages.

(2) Für den Fall, dass die App von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen und ein kostenpflichtiger Service gebucht wird, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.

(3) Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

(4) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, wenn eine der vertragswesentlichen Pflichten durch den Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. Der Anbieter haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrages bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf.

(5) Der Anbieter haftet unbeschränkt für durch ihn, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(6) Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für Mängel in der Nutzung der App, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

§ 8 Vergütung

(1) Die Vergütung für die Nutzung der App ist im Angebot geregelt. Die Einhaltung der in diesem Service Level Agreement definierten Service Level zur Fehlerbehebung wird nicht gesondert vergütet.

(2) Im Einzelfall kann der Anbieter für den Kunden erbrachte Leistungen in Rechnung stellen, wenn letzterer eine Störung gemeldet hat und die gemeldete Störung außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters aufgetreten ist. Der Stundensatz beträgt 150,00 EUR/h. Den geschätzten Aufwand teilt der Anbieter dem Kunden vor Beginn der Arbeiten mit.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

(1) Dieses Service Level Agreement tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und endet automatisch mit Beendigung des Hauptvertrages.

(2) Jede Partei hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund.

(3) Ein wichtiger Grund liegt für den Kunden insbesondere vor, wenn die Verfügbarkeit der App derart beeinträchtigt ist, dass dem Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen des Anbieters die Fortsetzung dieses Service Level Agreement nicht mehr zugemutet werden kann.

(4) Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung über einen Zeitraum von mehr als zwei Monate in Verzug ist.

(5) Die Kündigung bedarf der Textform.

(6) Die Kündigung dieses Service Level Agreements beendet nicht den Hauptvertrag, es sei denn, der App-Nutzungsvertrag wird durch separate Kündigungserklärung ebenfalls wirksam beendet.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen der Parteien finden auf dieses Service Level Agreement keine Anwendung. Dies gilt auch, wenn solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Anbieters in Düsseldorf vereinbart.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen tritt das Gesetzesrecht. Sofern solches Gesetzesrecht im jeweiligen Fall nicht zur Verfügung steht (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Parteien in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommt.

(5) Änderungen sowie Ergänzungen dieses Service Level Agreements bedürfen jedenfalls der Textform, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

(6) Die in diesem Service Level Agreement erwähnten Anlagen sind Vertragsbestandteil.

Anhang zu diesem SLA

1. Bestätigtes Angebot zur Lipega-App